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Aus der Verbandsgemeinderatssitzung vom 28.05.14

TOP 1: Teilfortschreibung Flächennutzungsplan „Windenergie“; Gebietsexklave Salz

Bürgermeister Lütkefedder verweist auf die Sitzungsvorlage und führt aus, dass nach Durchführung der förmlichen Auslegung und des Beteiligungsverfahrens von Behörden und Trägern öffentlicher Belange fünf abwägungsrelevante Stellungnahmen eingegangen seien. Hierzu habe die Planungsgemeinschaft Geisler/Thannberger-Wittenberg Abwägungs- und Behandlungsvorschläge erarbeitet.

Er begrüßt Herrn Geisler von der Planungsgemeinschaft, der die Abwägungs- und Behandlungsvorschläge im Einzelnen ausführlich erläutert und zu Fragen der Ratsmitglieder Stellung nimmt.

Nach Beratung werden zu den abwägungsrelevanten Stellungnahmen folgende Beschlüsse gefasst:

1. Landesamt für Geologie und Bergbau

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Belange des Abbaubetriebes Basalt AG Linz werden berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis:
20 Ja-Stimmen
1 Nein-Stimme
0 Enthaltungen

2. Basalt AG Linz

Die Hinweise der Basalt AG werden weitestgehend berücksichtigt und unter dem Punkt „Hinweise“ in die Planung aufgenommen. Auf die Festlegung eines Sicherheitsabstands der WEA zu den späteren Bruchkanten der Abbaufläche wird auf Ebene der TFNP-Planung verzichtet, da zu diesem Planungsstand (reine Flächenplanung) noch keine konkreten Anlagenstandorte festgelegt sind. Die erforderlichen Abstände sind auf Ebene der nachfolgenden Genehmigungsplanung nach BImSchG zu prüfen.

Abstimmungsergebnis:
20 Ja-Stimmen
1 Nein-Stimme
0 Enthaltungen

3. Gemeindevorstand der Gemeinde Dornburg

Die Anregungen und Bedenken der Gemeinde Dornburg werden zur Kenntnis genommen. Die konkreten WEA-Standortplanungen sind auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung bzw. Genehmigungsplanung nach BImSchG interkommunal abzustimmen.

Abstimmungsergebnis:
20 Ja-Stimmen
1 Nein-Stimme
0 Enthaltungen

4. SGD-Nord Abt. ONB

Die Mitteilung der ONB wird zur Kenntnis genommen. Die im Rahmen der Aufstellung des TFNP Windenergie durchgeführten natur- und artenschutzfachlichen Untersuchungen lagen der Fachbehörde vor und wurden zudem zwischen Gutachter und Fachbehörde inhaltlich abgestimmt. Den Belangen des Artenschutzes wurde auf Ebene des TFNP soweit fachlich möglich (reine Flächenplanung) Rechnung getragen. Eine abschließende Stellungnahme der Fachbehörde ist fachlich-inhaltlich erst nach Festlegung konkreter Anlagenstandorte und den standortbezogenen vertiefenden Untersuchungen, verbunden mit den dann möglichen Ergebnissen von Raumnutzungsanalysen möglich. Damit wird die Prüfung der abschließenden, standortbezogenen Umsetzbarkeit einer Windenergienutzung von der kommunalen Flächennutzungsplanung auf die Genehmigungsplanung nach BImSchG verschoben. Dieser Sachverhalt wird unter dem Punkt „Hinweise“ in die sachliche Teilflächennutzungsplanung Windenergie aufgenommen.

Abstimmungsergebnis:
20 Ja-Stimmen
1 Nein-Stimme
0 Enthaltungen

5.BUND LV RLP e.V.

Die Anregungen und Hinweise des BUND werden zur Kenntnis genommen und wurden größtenteils bereits in den artenschutzfachlichen Untersuchungen der reinen Flächenplanung berücksichtigt. In Anlehnung an die Stellungnahmen der Naturschutzfachbehörden UNB und ONB wird darauf verwiesen, dass die im Rahmen der Aufstellung des TFNP Windenergie durchgeführten natur- und artenschutzfachlichen Untersuchungen sowohl den Fachbehörden als auch den Naturschutzverbänden vorlagen und zudem zwischen Gutachter und Fachbehörde inhaltlich abgestimmt wurden. Den Belangen des Artenschutzes wurde auf Ebene des TFNP soweit fachlich möglich (reine Flächenplanung) Rechnung getragen. Eine abschließende Stellungnahme der Fachbehörde (und Genehmigungsbehörde) ist fachlich-inhaltlich erst nach Festlegung konkreter Anlagenstandorte und den standortbezogenen vertiefenden Untersuchungen, verbunden mit den dann möglichen Ergebnissen von Raumnutzungsanalysen möglich. Damit wird die Prüfung der abschließenden, standortbezogenen Umsetzbarkeit einer Windenergienutzung von der kommunalen Flächennutzungsplanung auf die Genehmigungsplanung nach BImSchG verschoben. Dieser Sachverhalt wird unter dem Punkt „Hinweise“ in die sachliche Teilflächennutzungsplanung Windenergie aufgenommen.

Abstimmungsergebnis:
20 Ja-Stimmen
1 Nein-Stimme
0 Enthaltungen

Im Anschluss daran wird folgender Feststellungsbeschluss gefasst:

Der sachliche Teilflächennutzungsplan Windenergie nach § 249 BauGB i.V.m. § 5 Abs. 2b BauGB für den räumlichen Teilbereich der „Gebietsexklave Salz“ wird unter Beachtung der zuvor herbeigeführten Beschlüsse in dieser Form hiermit abschließend festgestellt

Abstimmungsergebnis:
20 Ja-Stimmen
1 Nein-Stimme
0 Enthaltungen

TOP 2:    Teilfortschreibung Flächennutzungsplan „Windenergie“; Elbinger Lei

Herr Geisler erläutert, dass für den Bereich der Elbinger Lei im Rahmen des Beteiligungsverfahrens von Behörden und Trägern öffentlicher Belange vier abwägungsrelevante Stellungnahmen eingegangen seien. Auch hierzu habe die Planungsgemeinschaft Geisler/Thannberger-Wittenberg Abwägungs- und Behandlungsvorschläge erarbeitet.

Nach Beratung werden zu den abwägungsrelevanten Stellungnahmen folgende Beschlüsse gefasst.

1. Telefonica Germany GmbH

Die Richtfunkstrecke wird entsprechend den Hinweisen der Telefonica Germany GmbH in die Planzeichnung übernommen. Die Hinweise auf die Schutzbereiche und die Forderung zu Bauhöhenbeschränkungen innerhalb der Schutzbereiche werden in der Planung (Begründung und Planzeichnung) unter dem Punkt „Hinweise“ aufgenommen.

Konkrete Festsetzungen zu Bauhöhen sind innerhalb der nachfolgenden Planungen (Genehmigungsplanung nach BImSchG, Bebauungsplan) zu treffen, da diese auf die jeweiligen Standorte bezogen sein müssen. Derartige Festsetzungen sind nicht Gegenstand der Flächennutzungsplanung.

Abstimmungsergebnis:
20 Ja-Stimmen
1 Nein-Stimme
0 Enthaltungen

2. SGD-Nord Abt. ONB

Die Mitteilung der ONB wird zur Kenntnis genommen. Die im Rahmen der Aufstellung des TFNP Windenergie durchgeführten natur- und artenschutzfachlichen Untersuchungen lagen der Fachbehörde vor und wurden zudem zwischen Gutachter und Fachbehörde inhaltlich abgestimmt. Den Belangen des Artenschutzes wurde auf Ebene des TFNP soweit fachlich möglich (reine Flächenplanung) Rechnung getragen. Eine abschließende Stellungnahme der Fachbehörde ist fachlich-inhaltlich erst nach Festlegung konkreter Anlagenstandorte und den standortbezogenen vertiefenden Untersuchungen, verbunden mit den dann möglichen Ergebnissen von Raumnutzungsanalysen möglich. Damit wird die Prüfung der abschließenden, standortbezogenen Umsetzbarkeit einer Windenergienutzung von der kommunalen Flächennutzungsplanung auf die Genehmigungsplanung nach BImSchG verschoben. Dieser Sachverhalt wird unter dem Punkt „Hinweise“ in die sachliche Teilflächennutzungsplanung Windenergie aufgenommen.

Abstimmungsergebnis:
20 Ja-Stimmen
1 Nein-Stimme
0 Enthaltungen

3. u. 4. BUND LV RLP e.V. und NABU LV RLP e.V.

Die Anregungen und Hinweise des BUND und NABU werden zur Kenntnis genommen und wurden größtenteils bereits in den artenschutzfachlichen Untersuchungen der reinen Flächenplanung berücksichtigt. In Anlehnung an die Stellungnahmen der Naturschutzfachbehörden UNB und ONB wird darauf verwiesen, dass die im Rahmen der Aufstellung des TFNP Windenergie durchgeführten natur- und artenschutzfachlichen Untersuchungen sowohl den Fachbehörden als auch den Naturschutzverbänden vorlagen und zudem zwischen Gutachter und Fachbehörde inhaltlich abgestimmt wurden. Den Belangen des Artenschutzes wurde auf Ebene des TFNP soweit fachlich möglich (reine Flächenplanung) Rechnung getragen. Eine abschließende Stellungnahme der Fachbehörde (und Genehmigungsbehörde) ist fachlich-inhaltlich erst nach Festlegung konkreter Anlagenstandorte und den standortbezogenen vertiefenden Untersuchungen, verbunden mit den dann möglichen Ergebnissen von Raumnutzungsanalysen möglich. Damit wird die Prüfung der abschließenden, standortbezogenen Umsetzbarkeit einer Windenergienutzung von der kommunalen Flächennutzungsplanung auf die Genehmigungsplanung nach BImSchG verschoben. Dieser Sachverhalt wird unter dem Punkt „Hinweise“ in die sachliche Teilflächennutzungsplanung Windenergie aufgenommen.

Abstimmungsergebnis:
20 Ja-Stimmen
1 Nein-Stimme
0 Enthaltungen

Im Anschluss daran wird folgender Feststellungsbeschluss gefasst:

Der sachliche Teilflächennutzungsplan Windenergie nach § 249 BauGB i.V.m. § 5 Abs. 2b BauGB für den räumlichen Teilbereich der Fläche „Nördlich Hahn am See – Elbinger Lei“ wird unter Beachtung der zuvor herbeigeführten Beschlüsse in dieser Form hiermit abschließend festgestellt.

Abstimmungsergebnis:
20 Ja-Stimmen
1 Nein-Stimme
0 Enthaltungen

Der Vorsitzende bedankt sich bei Herr Geisler für seine Ausführungen und verweist abschließend auf das für beide Teilbereiche „Gebietsexklave Salz“ und „Elbinger Lei“ nun anstehende Zustimmungsverfahren seitens der Ortsgemeinden gemäß § 67 Abs. 2 Gemeindeordnung.