Aus der Verbandsgemeinderatssitzung vom 11.12.14
TOP 1: Mitteilungen des Bürgermeisters
Flächennutzungs- und Raumordnungsplanung
In den letzten 3 Jahren haben wir uns in diesem Verbandsgemeinderat sehr intensiv mit den Fragestellungen rund um das Thema „Nutzung der Windenergie“ befasst. Wir haben verschiedene Phasen der Untersuchung, Anhörung, Beteiligung und letztlich der Abwägung vorgebrachter Argumente durchlaufen. Die Teilflächennutzungsplanung Windenergie war mehrfach Gegenstand von Beschlussfassungen im Verbandsgemeinderat und in den Ortsgemeinden.
Dieses Verfahren ist nunmehr abgeschlossen. Die Beschlussfassungen zu den Teilflächennutzungsplänen Windenergie Exklave Steinefrenz, Exklave Salz und Elbinger Lei sind jeweils nahezu einstimmig im Verbandsgemeinderat erfolgt. Die Beteiligung der Ortsgemeinden brachte ebenfalls eine breite Zustimmung, so dass das erforderliche Quorum für alle Teilflächennutzungspläne Windenergie klar erreicht wurde. Das heißt, es haben jeweils deutlich mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden mit mehr als der Hälfte der Einwohner den Teilflächennutzungsplänen zugestimmt.
Nachdem der Teilflächennutzungsplan für die Exklave Steinefrenz ja schon vor einigen Monaten durch die Kreisverwaltung genehmigt wurde und nach der Veröffentlichung nunmehr rechtskräftig ist, ist entsprechend bei den Flächen Exklave Salz und Elbinger Lei zu verfahren. Die Planungen wurden zwischenzeitlich zur Genehmigung an die Kreisverwaltung übersandt. Abschließend erfolgt dann die Veröffentlichung durch die Verbandsgemeinde im Mitteilungsblatt.
Ich möchte an dieser Stelle noch einmal allen Gremien danken, die sehr konstruktiv und unaufgeregt die notwendigen Beschlüsse im Verfahren herbeigeführt haben.
Die Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsflächen für Windenergie ist grundsätzlich auch eine Aufgabe der Regionalen Raumordnungsplanung, die für unsere Region durch die Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald durchgeführt wird. Innerhalb der Grenzen der Verbandsgemeinde Wallmerod sieht der neue Raumordnungsplan jedoch keine Vorrang- und Vorbehaltsflächen für Windenergie vor. Insofern steuert alleine unsere Flächennutzungsplanung die Standorte für Windkraftanlagen. Außerhalb dieser genehmigten Flächen ist nach wie vor keine Windkraftnutzung möglich. Hier haben wir unsere Hausaufgaben ordentlich gemacht.
Weitere Kernaussagen des derzeit zur Beratung anstehenden Raumordnungsplanes beziehen sich auf die Rohstoffsicherung, die Ausweisung von Bauflächen, die Vorbehaltsgebiete Grundwasserschutz und den öffentlichen Verkehr. Hier haben sich nach intensiver Überprüfung keine Sachverhalte ergeben, die sich negativ auf die Entwicklungsmöglichkeiten in der Verbandsgemeinde Wallmerod auswirken. Von daher wird seitens der Verbandsgemeinde Wallmerod keine Stellungnahme zum Regionalen Raumordnungsplan abgegeben. Darüber wurde bereits in der Ortsbürgermeisterkonferenz in der letzten Woche informiert.