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Aus der Verbandsgemeinderatssitzung vom 15.12.11

TOP 1:    Mitteilungen des Bürgermeisters

4) Photovoltaik-Anlage Realschule plus, Salz

Eine gute Nachricht kommt von unserer Realschule plus in Salz – die Schule produziert Solarstrom.
Hier ist gestern die erste Photovoltaikanlage auf einer Schule der Verbandsgemeinde Wallmerod in Betrieb gegangen. Insgesamt wurden fast 400 Solarmodule mit einer Anlagenleistung von insgesamt 95 kW/p montiert. Dank des schönen Wetters im November war die Montage trotz des engen Terminplans problemlos möglich. Ziel war es nämlich, die Anlage noch in diesem Jahr in Betrieb zu nehmen und sich so die aktuelle Einspeisevergütung zu sichern. Pro Jahr wird die Anlage voraussichtlich 80.000 kWh Strom produzieren und dadurch 70 Tonnen CO2 einsparen. Die Investitionskosten von rd. 180.000 € werden aller Voraussicht nach rd. 14 Jahren eingespielt. Die Anlage trägt sich selbst, beschert uns sogar einen Überschuss im Haushalt und ist gut für die Umwelt. Eine gute und richtige Entscheidung.

TOP 4:    Aktionsprogramm Energie 2020

TOP 4.1:    Maßnahmenpaket

Der Vorsitzende verweist auf die Sitzungsvorlage und führt aus, dass der Verbandsgemeinderat am 01.07.2010 das Aktionsprogramm Energie 2020 verabschiedet habe und in einer
weiteren Sitzung ein Finanzrahmen von 1 Millionen Euro in den Folgejahren beschlossen worden sei.

Schwerpunkt des Aktionsprogramms sei die Optimierung des Energieverbrauchs in öffentlichen Gebäuden. Geplant sei insbesondere, die abgängige Elektroheizung im Sportplatzgebäude der Zentralen Sportanlage gegen das demontierte Gas-Brennwertgerät aus der Grundschule Niederahr auszutauschen. Zudem sei im Feuerwehrgerätehaus in Wallmerod beabsichtigt, die im Zusammenhang mit den Begehungen anlässlich des Nahwärmenetzes vorgeschlagenen energetischen Optimierungsmaßnahmen umzusetzen.

Ein weiterer Schwerpunkt stelle die Prüfung der regenerativen Energien dar. Die Photovoltaikanlage an der Realschule plus in Salz sei planmäßig errichtet und bereits an das Netz angeschlossen worden. Aufgrund der kontinuierlich absinkenden Einspeisevergütung ab 01.01.2012 um 15 % und ab 01.07.2012 um 9 % sei es wirtschaftlich ratsam, Investitionen im Bereich Photovoltaik auf das erste Halbjahr 2012 zu konzentrieren. Es sei daher vorgesehen, im Haushalt 2012 ein Betrag in Höhe von 80.000 € für die Errichtung weiterer Photovoltaikanlagen zu veranschlagen. Aufgrund des derzeit günstigen Zinsniveaus biete es sich an, die Anlagen über die KfW zu finanzieren und nicht auf die eigenen Mittel zurück zu greifen. Voraussetzung hierfür sei die Erteilung einer Kreditermächtigung durch den Verbandsgemeinderat, was im Frühjahr 2012 einen Nachtragshaushalt erforderliche mache.

Es ergeht folgenden Beschluss:

  1. Der Verbandsgemeinderat beschließt, vor dem Hintergrund der kontinuierlich sinkenden Einspeisevergütung die Umsetzung des Aktionsprogramms Energie 2020 im Hinblick auf die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf das erste Halbjahr 2012 zu konzentrieren.

  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Gebäude in Trägerschaft der Verbandsgemeinde zu untersuchen, die aufgrund der Lage, der Statik, des Dachzustands und der Einspeisesituation für die Errichtung einer Photovoltaikanlage in Frage kommen.

  3. Für diese Objekte ist der Investitionsbedarf zu ermitteln, die Finanzierung zu klären und die Wirtschaftlichkeit zu berechnen.

  4. Die wirtschaftlich darstellbaren Photovoltaikanlagen sind ggf. in einem Nachtrag zum Haushalt 2012 aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig -Ja-

Ratsmitglied Manfred Calmano trägt vor, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag zum Aktionsprogramm 2020 stellt. Der Antrag hat die Erfassung der Photovoltaikanlagen in der Verbandsgemeinde Wallmerod zum Inhalt. Damit soll dem Aktionsprogramm 2020 Rechnung getragen werden und der Ausbau von regenerativen Energien gefördert werden.
In diesem Zusammenhang wird den Ratsmitgliedern eine von der Verwaltung ausgearbeitete Übersicht über die in der Verbandsgemeinde Wallmerod vorhandenen EEG-Anlagen in dem Zeitraum von 2006 bis Dezember 2011 vorgestellt.

Nach entsprechender Beratung ergänzt die CDU-Fraktion den Antrag. Neben der Erfassung aller Photovoltaikanlagen soll ein jährlicher Bericht mit den entsprechenden Daten über die Leistung, die Energiemenge und die Anlagenzahl vorgelegt werden, der unter Beachtung  datenschutzrechtlicher Bestimmungen auf der Website der Verbandsgemeinde Wallmerod veröffentlicht werden soll.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Der Verbandsgemeinderat stimmt dem vorgelegten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen über die Erfassung der Photovoltaikanlagen in der Verbandsgemeinde Wallmerod mit den Antragsergänzungen der CDU-Fraktion zu.

Abstimmungsergebnis: einstimmig -Ja-

TOP 4.2:    Nutzung der Windenergie in der Verbandsgemeinde Wallmerod

Der Vorsitzende verweist auf die Sitzungsvorlage und begrüßt Frau Carmen Thannberger-Wittenberg und Herrn F. Geisler von den gleichnamigen Ingenieurbüros, die den Sachverhalt in einer Präsentation detailliert vorstellen.

Die energiepolitischen Ziele der Bundes- und Landesregierung, die eine Senkung der CO2-Emissionen bis 2020 um 40 % gegenüber 1990 (30 % Stromerzeugung aus regenerativen Energien bis 2020) vorsehen, sollen umgesetzt werden.
Laut Standortuntersuchung „Windenergie“ (vom März 2004) und dem anschließend genehmigten Flächennutzungsplan (FNP) sei im Gebiet der Verbandsgemeinde Wallmerod nur eine Fläche von 14 ha für die Nutzung von Windenergieanlagen (WEA) ausgewiesen. Außerhalb des Windparks „Auf den Bitzen“ am Hahner Stock sei eine Errichtung von WEA nicht zulässig und könne daher nicht genehmigt werden. Den „Steuerungsauftrag“ des Regionalplangebers habe die Verbandsgemeinde aus der Regionalplanaufstellung 2006 bereits mit den bestehenden Bauleitplanungen (FNP und B-Plan WEA) erfüllt. Dieser steuernde FNP setze auf gebündelte Standorte und habe Bestand.
Vor Genehmigung und Errichtung weiterer Windenergieanlagen sei formal eine Fortschreibung bzw. Ergänzung des FNP durch die VG Wallmerod durchzuführen.

Im Rat ist man sich einig, das die Umsetzung nur sinnvoll ist, wenn alle Ortsgemeinden davon profitieren können und ein gemeinsames Vorgehen erreicht werden kann.  

Im Anschluss an die Beratung wird folgender Beschluss gefasst:

Der Bürgermeister wird beauftragt, mit den Ortsgemeinden eine einvernehmliche Vereinbarung herbeizuführen. Auf dieser Grundlage sollen dann weitere Beauftragungen erfolgen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig -Ja-