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Aus der Verbandsgemeinderatssitzung vom 15.09.2016

TOP 2. Teil-Flächennutzungsplan Windenergie „Elbinger Lei“

Bürgermeister Lütkefedder verweist auf die Sitzungsvorlage und begrüßt Herrn Geißler vom gleichnamigen Planungsbüro.

Herr Geißler führt aus, dass zu dem Teilflächennutzungsplan der Verbandsgemeinderat am 14.07.2016 der Erweiterung des bestehenden Sondergebietes um eine Fläche von ca. 1.400 qm zugestimmt habe. Die Erweiterung werde damit begründet, dass die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nur dann erteilt werden könne, wenn die geplante WEA 01 mit der vom Rotor überstrichenen Fläche auch innerhalb des Geltungsbereichs des Sondergebietes liege. Da die räumliche Erweiterung im Verhältnis zur Gesamtfläche des Sondergebiets nur einen untergeordneten Anteil einnehme, im Übrigen die Grundzüge der Planung durch die Änderungsinhalte nicht berührt würden, werde die Planänderung im vereinfachten Verfahren durchgeführt.

Da von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung sowie der Umweltprüfung wegen der Geringfügigkeit abgesehen werden könne, habe die förmliche Auslegung der Entwurfsunterlagen in der Zeit vom 01.08. bis 01.09.2016 stattgefunden. Von Seiten der Öffentlichkeit seien in der Auslegungszeit keine Einwendungen vorgebracht worden. Der Landesverband Rheinland-Pfalz der Gebirgs- und Wandervereine hätte jedoch noch eine Stellungnahme abgegeben und Bedenken geäußert. Formal müsse man sich mit dieser Stellungnahme auseinander setzen und abwägen. Die Begründung der Stellungnahme sei sehr allgemein gehalten und habe nichts mit der vorliegenden Planung zu tun. Außerdem fehle die fachliche Begründung für einen solchen Einwand. Er empfehle daher, die vorgebrachte Stellungnahme inhaltlich zurück zu weisen.

Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Geisler.

Nach kurzer Beratung werden folgende Beschlüsse gefasst:

Die Stellungnahme des Landesverbandes der Gebirgs- und Wandervereine wird zurückgewiesen, da sie sich inhaltlich nicht auf das kommunale Änderungsverfahren der Teilflächennutzungsplanung bezieht. Es besteht kein fachlich-inhaltlicher bzw. materieller Abwägungsbedarf.

Abstimmungsergebnis: einstimmig - Ja –

Des weiteren beschließt der Verbandsgemeinderat den Beschlussempfehlungen zu den Stellungnahmen des Westerwaldkreises-Straßenverkehrsbehörde, Landesamt für Geologie und Bergbau und der Deutschen Flugsicherung zu folgen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig - Ja –

Die vereinfachte Änderung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes Windenergie „Nördlich Hahn am See – Bereich Elbinger Lei“ mit dem Inhalt, die Fläche des bestehenden Sondergebietes um eine Teilfläche von ca. 1.400 qm zu erweitern, wird hiermit abschließend festgestellt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig - ja -