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Aus der Verbandsgemeinderatssitzung vom 27.03.2014

TOP 2: Teilfortschreibung Flächennutzungsplan „Windenergie“; Gebietsexklave Steinefrenz

In der Sitzung am 12.12.2013 hatte der Rat über die im Beteiligungsverfahren nach  § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen abwägungsrelevanten Stellungnahmen beraten und entschieden. Entsprechend wurde der bisherige Planentwurf zu dieser Teilfortschreibung des FNP „Windenergie“ durch die beauftragte Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Geisler / Thannberger-Wittenberg für das nächste Auslegungs- und Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB inhaltlich ergänzt.

Gemäß der Bekanntmachung im Amtlichen Mitteilungsblatt vom 07.02.2014 fand die Auslegung der Planunterlagen in der Zeit vom 17.02.2014 bis einschließlich 17.03.2014 statt. Parallel hierzu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange angeschrieben und um Abgabe ihrer Stellungnahme bis spätestens 17. März 2014 gebeten, worauf diese im Anschreiben wegen der unmittelbar anstehenden Sitzungen der politischen Gremien gesondert hingewiesen wurden.

Die ARGE hatte zu den eingegangenen abwägungsrelevanten Stellungnahmen einen Behandlungs- und Abwägungsvorschlag erstellt, der auch dem Haupt- und Finanzausschuss als Tischvorlage zur Information gereicht wurde. Die dort erwähnte Erläuterung durch das planende Büro wurde von dem in der Sitzung anwesenden Herrn Geisler und Frau Thannberger-Wittenberg entsprechend vorgenommen. Dabei stellten diese sich auch den ausgiebigen Fragen der Ratsmitglieder. Nach ausführlicher Beratung wurden die vorbereiteten Beschlussempfehlungen zu den Stellungnahmen des Forstamtes, des Landesamtes für Geologie und Bergbau, des BUND und NABU sowie der POLLICHIA gemäß der Anlage 1 dann einzeln zur Abstimmung gestellt und jeweils einstimmig angenommen. Die Anlage 1 ist Bestandteil dieser Niederschrift.

Im Anschluss an diesen Abwägungsvorgang wurde folgender das Verfahren abschließender Feststellungsbeschluss herbeigeführt:

Der sachliche Teilflächennutzungsplan Windenergie nach § 249 BauGB i.V.m. § 5 Abs. 2b BauGB für den räumlichen Teilbereich der „Gebietsexklave Steinefrenz innerhalb der Verbandsgemeinde Montabaur“ wird unter Beachtung der zuvor herbeigeführten Beschlüsse in dieser Form abschließend festgestellt.   

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Nach Einholung der gemeindlichen Zustimmungen gemäß § 67 Abs. 2 S. 2 GemO
erfolgt die Genehmigungsvorlage an die Kreisverwaltung.

TOP 3: Teilfortschreibung Flächennutzungsplan „Windenergie“; Gebietsexklave Salz

Zeitgleich zu der von der Verwaltung veranlassten „vorgezogenen Öffentlichkeits-beteiligung“ hat die planende ARGE Geisler / Thannberger-Wittenberg auch zu diesem Verfahren die „frühzeitige Behördenbeteiligung“ nach § 4 Abs. 1 BauGB - Scoping-verfahren - durchgeführt. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde darüber die Möglichkeit gegeben, erstmalig zum Planverfahren Stellung zu nehmen. Die Abgabefrist hierfür endete am 28. Oktober 2013.

Die daraufhin gesammelten Stellungnahmen wurden anschließend der Kreisverwaltung Montabaur zwecks Abgabe der „landesplanerischen Stellungnahme“ vorgelegt. Diese erging am 13.01.2014. Zusammenfassend wurde darin mitgeteilt, dass der beabsichtigten Änderung des Flächennutzungsplanes unter Beachtung bestimmter Hinweise und Bedingungen keine raumordnerischen bzw. landesplanerischen Belange entgegenstehen. Das erforderliche Benehmen mit der Regionalen Planungs-gemeinschaft Mittelrhein-Westerwald sei hergestellt. Die Behandlung der übrigen eingegangenen Bedenken und Anregungen müsse im Folgeverfahren unter Berücksichtigung konkreter Anlagenstandorte vertieft untersucht werden.

Zu den ergangenen Einzelstellungnahmen nach § 4 Abs. 1 BauGB hatte die vorgenannte ARGE einen Behandlungs- und Abwägungsvorschlag erarbeitet, der im Vorfeld auch dem Haupt- und Finanzausschuss zur Kenntnis gereicht wurde. Die dort angekündigte Erläuterung wurde durch den in der Sitzung anwesenden Herrn Geisler und Frau Thannberger-Wittenberg entsprechend vorgenommen. Anschließend stellten sich diese den Fragen der Ratsmitglieder. Nach ausführlicher Beratung wurden die vorbereiteten Beschlussempfehlungen zu den Stellungnahmen der Kreisverwaltung, der Gemeinde Dornburg, der SGD Nord - Obere Naturschutzbehörde -, des BUND und NABU sowie der POLLICHIA gemäß der Anlage 2 dann einzeln zur Abstimmung gestellt und jeweils einstimmig angenommen. Die Anlage 2 ist Bestandteil dieser Niederschrift.

Die Annahme dieser Empfehlungen im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Abwägungsprozesses macht es nun möglich, in den nächsten Beteiligungsschritt, der förmlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bzw. der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB überzugehen. Dies soll lt. Bürgermeister Lütkefedder zeitnah geschehen, damit ggf. der amtierende Rat auch zu diesem Verfahren noch den Feststellungsbeschluss herbeiführen kann.

TOP 4: Teilfortschreibung Flächennutzungsplan „Windenergie“; Elbinger Lei

Zeitgleich zu der von der Verwaltung veranlassten „vorgezogenen Öffentlichkeits-beteiligung“ hat die planende ARGE Geisler / Thannberger-Wittenberg auch zu diesem Verfahren die „frühzeitige Behördenbeteiligung“ nach § 4 Abs. 1 BauGB - Scoping-verfahren - durchgeführt. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde darüber die Möglichkeit gegeben, erstmalig zum Planverfahren Stellung zu nehmen. Die Abgabefrist hierfür endete ebenfalls am 28. Oktober 2013.

Die daraufhin gesammelten Stellungnahmen wurden anschließend der Kreisverwaltung Montabaur zwecks Abgabe der „landesplanerischen Stellungnahme“ vorgelegt. Diese erging am 09.01.2014. Zusammenfassend wurde darin mitgeteilt, dass der beabsichtigten Änderung des Flächennutzungsplanes keine raumordnerischen bzw. landesplanerischen Belange entgegenstehen. Das erforderliche Benehmen mit der Regionalen Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald sei hergestellt. Die Behandlung der übrigen eingegangenen Bedenken und Anregungen müsse im Folgeverfahren unter Berücksichtigung konkreter Anlagenstandorte vertieft untersucht werden.

Zu den ergangenen Einzelstellungnahmen nach § 4 Abs. 1 BauGB hatte die vorgenannte ARGE einen Behandlungs- und Abwägungsvorschlag erarbeitet, der im Vorfeld auch dem Haupt- und Finanzausschuss zur Kenntnis gereicht wurde. Die dort angekündigte Erläuterung wurde durch den in der Sitzung anwesenden Herrn Geisler und Frau Thannberger-Wittenberg entsprechend vorgenommen. Anschließend stellten sich diese den Fragen der Ratsmitglieder. Nach ausführlicher Beratung wurden die vorbereiteten Beschlussempfehlungen zu den Stellungnahmen des Forstamtes, der SGD Nord - Obere Naturschutzbehörde -, des BUND und NABU sowie der POLLICHIA gemäß der Anlage 3 dann einzeln zur Abstimmung gestellt und jeweils einstimmig angenommen. Die Anlage 3 ist Bestandteil dieser Niederschrift.

Die Annahme dieser Empfehlungen im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Abwägungsprozesses macht es nun möglich, in den nächsten Beteiligungsschritt, der förmlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bzw. der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB überzugehen. Dies soll lt. Bürgermeister Lütkefedder zeitnah geschehen, damit ggf. der amtierende Rat auch zu diesem Verfahren noch den Feststellungsbeschluss herbeiführen kann.

TOP 12: Energie 2020

TOP 12.1: Nahwärmenetz am Freibad Hundsangen
(Patrick Weyand geht freiwillig in den Zuhörerraum und hat somit bei diesem Tagesordnungspunkt weder beratend noch entscheidend mitgewirkt)

Der Vorsitzende führt aus, dass im Zuge der weiteren Planungen für die Energieversorgung des Freibades in Hundsangen verschiedene Möglichkeiten untersucht wurden.

In der Sitzung des Ausschusses für Bauwesen und Dorfentwicklung am 30.01.2014 wurde die Einbindung des Freibades in ein Nahwärmenetz und Stromverbund mit der Grundschule, der Schulturnhalle und dem Feuerwehrgerätehaus erörtert.

Die Studie des Ingenieurbüros Wolf kommt zum Ergebnis, dass ein solcher Verbund mit einem Blockheizkraftwerk (BHKW) im Freibad Hundsangen realisierbar und wirtschaftlich ist.

Bei einem Investitionsvolumen von rd. 250.000 Euro ergibt sich eine Amortisationszeit dieser Investitionen von 8 bis 9 Jahren.

Sodann stellt Herr Dipl.-Ing. Bernhard Wolf auf Bitte von Bürgermeister Lütkefedder seine Studie in Form einer Präsentation vor und beantwortet Anfragen der Ratsmitglieder.

Nach Abschluss der Beratungen wird folgender Beschluss gefasst:

1. Der Verbandsgemeinderat beauftragt das Ingenieurbüro Wolf mit der Planung des Nahwärmenetzes und des Stromverbundes in Hundsangen unter Einbeziehung der Objekte Freibad, Grundschule, Schulsporthalle und Feuerwehrgerätehaus (nur Strom).

2. Die Verwaltung wird beauftragt, Fördermöglichkeiten zu prüfen und ggf. Zuschussanträge zu stellen.

3. Der Bürgermeister wird ermächtigt, im Benehmen mit den Beigeordneten Aufträge  für das Nahwärmenetz bis zu einer Größenordnung von 250.000 Euro zu vergeben, sofern dies nicht durch den dafür zuständigen Fachausschuss erfolgen kann.

Abstimmungsergebnis: 21 Ja,  0  Nein, 1  Enthaltung

TOP 12.2: „Bürgerwindräder“; Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

Die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN stellt zum Aktionsprogramm Energie 2020 einen Antrag zum Thema „Wertschöpfung der Windkraft sollte in der Region bleiben“.
 
Ratsmitglied Manfred Calmano erklärt das Nähere zu diesem Antrag und verweist zusätzlich auf die Sitzungsvorlage.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt, eine Informationsveranstaltung für die Mandatsträger aus der Verbandsgemeinde und den Ortsgemeinderäten und interessierte Bürger zu organisieren, in der die verschiedenen Formen der Bürgerbeteiligungen an Windrädern vorgestellt und diskutiert werden können.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

TOP 12.3: Bilanz und Energieboni

Bürgermeister Lütkefedder stellt die Energiebilanz der Verbandsgemeinde Wallmerod 2013 anhand einer Präsentation vor.

Durch die Maßnahmen im Zuge des Aktionsprogrammes Energie 2020 konnte der Stromverbrauch seit 2010 um 7 % gesenkt werden (Ziel 2020: -12 %). Im Bereich der Heizenergie wurden sogar 25 % eingespart (Ziel: -30 %). Dies führt regelmäßig zur Verbesserung im Haushalt von 25.000 bis 30.000 Euro trotz gestiegener Strom- und Heizkosten. Durch die eigenen Photovoltaik-Anlagen der Verbandsgemeinde wurden 95 % des verbrauchten Stromes im Jahr 2013 selbst erzeugt (Ziel: 100 %). Einnahmen aus der Photovoltaik haben sich im Jahr 2013 auf rd. 83.000 Euro belaufen. Dadurch sinken die Nettokosten für die Verbandsgemeinde für Energie um mehr als 100.000 Euro pro Jahr. Ziel sei es, dauerhaft von ursprünglich rd. 250.000 Euro auf unter 150.000 Euro zu kommen.

Ein wesentlicher Beitrag zum Energiesparen ergibt sich auch durch die Änderung des Nutzerverhaltens. Dazu habe die Verbandsgemeinde einen Anreiz geschaffen und den sogenannten Energiebonus eingeführt. Erstmals wurde dieser Energiebonus in diesem Jahr auch für die Feuerwehrgerätehäuser ausgelobt.

Zum Abschluss der Verbandsgemeinderatssitzung konnten daher die Energieboni mit einer Gesamtsumme von 1.240,53 Euro an die Vertreter der Schulen und der Feuerwehr ausgezahlt werden (GS Meudt 34,57 €, GS Niederahr 61,22 €, GS Hundsangen 63,24 €, GS Wallmerod 171,10 €, GS Herschbach (Oww.) 291,37 €, GS Weroth 465,31 €, Feuerwehr 153,72 €). Bürgermeister Lütkefedder bedankte sich auch bei Herrn Botsch, dem Vertreter der KEVAG und der Gasversorgung Westerwald, die im Zuge der Kooperation mit der Verbandsgemeinde Wallmerod den Energiebonus mit jeweils 400 Euro bezuschussen.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Der Verbandsgemeinderat stimmt der Spendenannahme über jeweils 400,00 € von KEVAG und Gasversorgung Westerwald zu.

Abstimmungsergebnis: einstimmig