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Teil-FNP Wind - Exklave Salz

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Teil-Flächen-Nutzungsplan -  Exklave Salz

Durch eine Standortuntersuchung wurde in einem mehrstufigen Flächenreduzierungsverfahren
geklärt, ob ggf. noch weitere als die im bestehenden Teil-Flächennutzungsplan (TFNP) aus-
gewiesenen Flächen für die Windenergie genutzt werden können.

Nach Beratung innerhalb der von den ermittelten Flächen betroffenen Ortsgemeinden hat der
Verbandsgemeinderat für die jeweilige Fläche die Aufstellung eines sachlichen Teilflächen-
nutzungsplanes beschlossen und die Verbandsgemeindeverwaltung beauftragt, die erforderlichen
Verfahrensschritte nach den §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Der Aufstellungsbeschluss wurde in der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 13.12.2012 gefasst;  außerdem wurde die Untersuchung der Umwelt- und Naturschutzbelange in Auftrag gegeben. Die Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB erfolgte im Amtlichen Mitteilungsblatt Nr. 38 vom 20.09.2013.

Die bislang durchgeführten naturschutzrechtlichen Erhebungen zum Artenschutz wurden mittlerweile in einem Zwischenbericht zusammengetragen und ein 1. Bauleitplanentwurf durch die beauftragte ARGE Geisler/Thannberger-Wittenberg erstellt, womit dem Verbandsgemeinderat in der Sitzung am 26.09.2013 ein umfassender Überblick zu den bisherigen Planungsarbeiten vermittelt werden konnte. Dieser Planungsstand war ausreichend um die Beteiligungsschritte nach dem BauGB einzuleiten.

Für dieses Bauleitplanverfahren steht keine interkommunale Lösung mit der Verbandsgemeinde Westerburg an; von daher ist zeitlich betrachtet auch keine verfahrensmäßige Abstimmung mit der Nachbarverbandsgemeinde erforderlich.

Mit dem 1. Planungskonzept ging es dann zunächst in die vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB. Diese fand in Form einer 14-tägigen Auslegung vom 23.09.2013 bis einschließlich 07.10.2013 statt, worauf am 20.09.2013 ebenso öffentlich hingewiesen wurde. Von der damit gegebenen Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung in unserem Hause wurde seitens der Öffentlichkeit kein Gebrauch gemacht. Zeitgleich wurde die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Zu diesem von der ARGE eingeleiteten Scopingverfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB kann festgestellt werden, dass sämtlich eingegangene Stellungnahmen zusammengetragen und anschließend mit Schreiben der Verwaltung vom 12.12.2013 der Unteren Landesplanungsbehörde bei der Kreisverwaltung Montabaur zur Abgabe der landesplanerischen Stellungnahme vorgelegt wurden. Diese erging am 13.01.2014. Zusammenfassend wurde darin mitgeteilt, dass der beabsichtigten Änderung des Flächennutzungsplanes unter Beachtung bestimmter Hinweise keine raumordnerischen bzw. landesplanerischen Belange entgegen stehen. Das erforderliche Benehmen mit der Regionalen Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald sei hergestellt.

Zu den nach § 4 Abs. 1 BauGB ergangenen abwägungsrelevanten Stellungnahmen hatte die ARGE einen Behandlungs- und Abwägungsvorschlag erarbeitet, der in der Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 27.03.2014 von dieser entsprechend erläutert und im Einzelnen zur Abstimmung gestellt wurde. Der Rat folgte letztlich einstimmig den Beschlussempfehlungen zu den Stellungnahmen der Kreisverwaltung, der Gemeinde Dornburg, der SGD Nord - Obere Naturschutzbehörde -, des BUND und NABU sowie der POLLICHIA. Die damit beschlossenen Ergänzungen wurden durch die ARGE in die Planentwurfsfassung der förmlichen Auslegung und Beteiligung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB übernommen.

Die Offenlage endete gemäß der Bekanntmachung im Mitteilungsblatt vom 04. April 2014 am 14.05.2014. Damit hatten die zu beteiligenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange die Gelegenheit, bis zu diesem Termin ihre abschließende Stellungnahme vorzulegen. Neben dem Bauleitplanentwurf einschließlich seiner Begründung, dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, der Standortuntersuchung Windenergie, lagen insbesondere jetzt auch der Bericht über die Ergebnisse der zoologischen Erfassungen und der artenschutzfachlichen Prüfung, der FFH-Vorprüfung sowie die bereits abgegebenen umweltbezogenen Stellungnahmen aus.

Auch zu den in dieser Zeit eingegangenen abwägungsrelevanten Stellungnahmen hatte die ARGE einen Behandlungs- und Abwägungsvorschlag erarbeitet, der in der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 28.05.2014 von dieser entsprechend erläutert und im Einzelnen zur Abstimmung gestellt wurde. Der Rat folgte letztlich mehrheitlich den Beschlussempfehlungen zu den Stellungnahmen des Landesamtes für Geologie und Bergbau, der Basalt AG Linz, dem Gemeindevorstand der Gemeinde Dornburg, der SGD Nord - ONB - und des BUND LV Rheinland-Pfalz. Abschließend wurde der sachliche Teilflächennutzungsplan Windenergie für den räumlichen Teilbereich der "Gebietsexklave Salz" unter Beachtung der zuvor herbeigeführten Beschlüsse in dieser Form endgültig festgestellt.

Im Nachgang zu diesem Feststellungsbeschluss hat die Verwaltung Anfang Juli 2014 sämtliche Ortsgemeinden angeschrieben und auf der Grundlage des § 67 Abs. 2 S. 2 Gemeindeordnung (GemO) um Erteilung ihrer Zustimmung gebeten. Nachdem am 01.10.2014 die letzte Ratsentscheidung in dieser Angelegenheit herbeigeführt worden war, konnte im Ergebnis festgestellt werden, dass die erforderliche Mehrheit als erteilt galt. Die vom beauftragten Planungsbüro anschließend bereitgestellten Planurkunden wurden daraufhin mit Schreiben vom 09.12.2014 der Kreisverwaltung zur Genehmigung vorgelegt. Der Genehmigungsbescheid erging am 08.01.2015. Mit der nachfolgenden Veröffentlichung der Genehmigungserteilung nach § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) wurde der sachliche Teilflächennutzungsplan Windenergie für den räumlichen Teilbereich der Fläche "Nordöstlich Salz, Gebietsexklave Salz" am 23.01.2015 wirksam. Das Aufstellungsverfahren ist damit abgeschlossen.

Fläche B: Nördöstlich Salz, Gebietsexklave Salz zwischen Girkenroth und Dorndorf (ca. 8 ha); betroffene Gemarkung: Salz

Die räumliche Lage der Planfläche kann der nachfolgenden Skizze entnommen werden.

uebersichtsplan-aufstellung-Fl2

 

 

Adresse

  • PLZ: 56414
  • Ort: Salz
  • Staat: Deutschland

Ansprechpartner

Mario Steudter